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Sie haben schon öfters den Begriff „hydraulischer Abgleich“ gehört? Sie wissen was es ist und das man damit Energie sparen kann. Sie wollen nur nochmal nachlesen, ob Sie richtig liegen? Oder Sie sind sich noch nicht sicher, um was es dabei geht. Im Nachfolgenden klären wir hoffentlich Ihre Fragen.
Die Räume in Ihrem Haus werden unterschiedlich warm? Einige werden zu warm, andere nicht warm genug. Oder sie werden vielleicht gar nicht warm? Sie haben die Pumpenleistung und die Vorlauftemperatur der Heizungsanlage schon so hoch wie möglich eingestellt, aber auch das hilft nicht..
Oder Sie haben eine Energiesparmaßnahme durchgeführt und Fördermittel beantragt. Um diese zu bekommen, müssen Sie einen hydraulischen Abgleich durchführen und nachweisen.
Wasser sucht immer den Weg des geringsten Widerstands. In der Heizungsanlage wird Wasser im Kessel erhitzt und über das Rohrsystem mit Hilfe der Pumpe zu den Heizkörpern verteilt. Diese werden von dem warmen Wasser durchströmt und geben Wärme an den Raum ab. Wie viel hängt von der Menge Wasser ab, die hindurchströmen kann. Ist die Heizungsanlage nicht hydraulisch abgeglichen, bekommen die ersten Heizkörper mehr Wärme als sie benötigen, die entfernteren oft aber nicht mehr genug.
An den pumpennahen Heizkörpern wird der Durchfluss so weit reduziert, dass diese nur so viel warmes Wasser durchlassen, wie sie benötigen, um den Raum zu beheizen. Dadurch bleibt für die entfernteren Heizkörper mehr warmes Wasser bzw. Heizenergie übrig.
Im Idealfall ist an allen Heizkörper die Differenz zwischen Vor- und Rücklauftemperatur, der sogenannte Spreizwert, gleich. Dann ist die Anlage hydraulisch abgeglichen.
Den Durchfluss der einzelnen Heizkörper kann man an den Ventilen oder Verschraubungen einstellen. Dafür ist das Vorhandensein oder der Einbau von sogenannten voreinstellbaren Ventilen nötig.
Bei Fußbodenheizungen gibt es sogenannte Stellantriebe, die diese Funktionen für die einzelnen Heizkreise übernehmen.
Seit 2023 ist für neue und modernisierte Heizungsanlagen nur noch der hydraulische Abgleich nach Verfahren B zulässig. Dabei wird der Wärmebedarf für den jeweiligen Raum berechnet. Aus diesem Wärmebedarf lässt sich ableiten, wie viel Wärmemengen ein Heizkörper benötig, um diesen Raum auf die gewünschte Temperatur zu erwärmen. Da die Wärmemengen direkt mit der Menge an warmen Wasser im Rohrsystem korreliert, ist damit auch diese Menge gegeben. Die Ventile lassen sich dann entsprechend voreinstellen.
Der früher öfters angewendete hydraulische Abgleich nach Verfahren A setzt dagegen eher auf standardisierte Werte und entspricht somit nur einem Annäherungsverfahren.
Es gibt eine Studie des Bundes, die die Auswirkungen des hydraulischen Abgleichs untersucht hat. Diese sogenannte OPTIMUS-Studie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass je nach Gebäudetyp Einsparungen von 15% - 20 % nicht ungewöhnlich sind. Die Frage ist nur, wo drin ist das Einsparpotential begründet.
Die Pumpenleistung kann gedrosselt werden, was zu Stromeinsparung führt. Dann kann die Vorlauftemperatur gesenkt werden, weil von den vorderen Heizkörpern nur so viel Wärme wie nötig abgegriffen wird und für die entfernteren Heizkörper genug übrig bleibt. Je geringer die Vorlauftemperatur desto geringer sind unerwünschte Bereitstellungverluste.
Wenn die Vorlauftemperatur maßgeblich gesenkt werden kann, können alternative Energieformen wie Solarenergie und Geothermie wesentlich effektiver genutzt werden. Der Einsatz von Brennwerttechnik kann in solchen Anlagen endlich mal richtig genutzt werden. Dies alles sind die Gründe, warum sowohl die KfW-Bank als auch die BAFA Fördermittel für Energiesparmaßnahmen nur bewilligt, wenn der hydraulische Abgleich nachgewiesen werden kann. Und durch die gleichmäßige Wärmeverteilung steigt die Behaglichkeit spürbar an. Die komplette Heizungsanlage ist besser regelbar und kommt somit den Bedürfnissen der Bewohner entgegen. Durch die Verringerung der Vorlauftemperatur ist auch der Einsatz von Wärmepumpen wesentlich effektiver.
Hausbesitzer/Immobilieneigentümer: Für größere Wohngebäude gab es Fristen, bis zu denen der hydraulische Abgleich hätte durchgeführt werden müssen. So z.B. für Wohngebäude ab 10 Wohneinheiten bis zum 30. September 2023 und für Wohngebäude von sechs bis neun Wohneinheiten bis zum 15. September 2024.
Empfänger von Fördermitteln: Der hydraulische Abgleich ist oft eine Voraussetzung, um finanzielle Förderungen wie Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite zu erhalten
Neubauten und Modernisierungen: Seit 2023 ist der hydraulische Abgleich Typ B für alle neuen und modernisierten Heizungsanlagen verpflichtend.
Bitte beachten Sie, der hydraulische Abgleich kommt Ihnen zugute, weil es für Sie ein effizientes Heizungssystem schafft. Und Sie sind in den allermeisten Fällen dazu verpflichtet ihn durchzuführen. Er ist gesetzlich verankert und ein wirksames Instrument zu einem energiesparenderem Gebäudebestand.
Wenn Sie noch Fragen haben, nehmen Sie doch bitte Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne!
Albert Haas KG
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42929 Wermelskirchen
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